§ 143 Grundsatz, Aufgaben der Aufsicht, Modellvorhaben
§ 143 enthält neben den in seinem Absatz 1 enthaltenen grundsätzlichen Aussagen zur Aufsicht über die Kommunen, in Absatz 2 nähere Regelungen zur Aufsicht bei der Wahrnehmung von Aufgaben im eigenen Wirkungskreis im Sinn des § 5 durch die Kommunen und in Absatz 3 nähere Regelungen zur Aufsicht, wenn die Kommunen Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis im Sinn des §6 wahrnehmen. Das wird in Absatz 4 durch Aussagen zur Fortentwicklung der möglichen Aufsicht ergänzt.
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