Da die Grundwerte der Demokratie wie Toleranz, Solidarität, gegenseitiges Vertrauen und Verantwortung für das gemeine Wohl von den Bürgern akzeptiert und praktiziert werden muss, sollen die Bürger in den Entscheidungsprozess auf der örtlichen Ebene eingebunden werden. Der Bürgerentscheid ist eine Form der unmittelbaren Demokratie. Man muss diesen Weg der unmittelbaren Demokratie in einem Zusammenhang mit Art. 28 Abs. 1 Satz 4 GG sehen, wonach in Gemeinden an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten kann.
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