§ 119 Gesamtabschluss
Der Konzernabschluss ist ein Jahresabschluss eines Konzerns, der die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der dem Konzern zuzurechnenden Unternehmen zusammengefasst darstellt. Er dient der Führungsebene des Konzerns zur Information über die Gesamtlage aller einbezogenen Unternehmen und schafft so eine Grundlage für wichtige Unternehmensentscheidungen. Auch für die Inhaber, also z. B. Aktionäre oder Gesellschafter, sind diese Angaben von grundlegender Bedeutung, ebenso für Externe, die sich z. B. den Erwerb von Beteiligungen überlegen. Im kommunalen Bereich wird anstelle des Begriffs Konzernabschluss die Bezeichnung als Gesamtabschluss verwendet. Die Darstellung und Gestaltung des Gesamtabschlusses orientiert sich an den handelsrechtlichen Vorschriften zum Konzernabschluss, die im HGB festgeschrieben sind.
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