§ 76 Stellenplan und Rechtsverhältnisse der Beschäftigten
Die Regelungen des § 76 gehen in dessen Absätzen 1 und 2 von einem Auswirkungen der Stellenplan der Kommune für die Stellung der Beschäftigten hat. Außerdem wird in Absatz 2 für die Beschäftigungsverhältnisse eine Bindung an die gesetzlichen und tariflichen Vorschriften festgehalten. Doch sind dann dazu in den Absätzen 2 und 4 auch Abweichungen von tariflichen Vorschriften zugelassen, wozu es in den Absätzen 3 und 4 Verfahrensregelungen gibt.
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