§ 29 enthält eine gesetzliche Vorgabe für die bei der Kommunalwahl zu verwendenden Stimmzettel. Dabei geht es in Absatz 1 um die Herstellung der Stimmzettel und in Absatz 2 um ihre Gestaltung. Absatz 3 enthält Vorgaben für den Inhalt der Stimmzettel. Absatz 4 regelt, in welcher Reihenfolge die Wahlvorschläge auf den Stimmzettel kommen. Absatz 5 sieht die Reihenfolge bei der Kreiswahl als vorrangig für die Reihenfolge auf dem Stimmzettel der Gemeindewahl an. Absatz 6 enthält Sonderregelungen für Wählergruppen und Absatz 7 für die Reihenfolge der Bewerber bei der in §§ 30 ff. behandelten Wahl von Hauptverwaltungsbeamten.
Ihr Zugang zur Datenbank "Kommunalverfassung Sachsen-Anhalt"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Kommunalverfassung Sachsen-Anhalt" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Kommunalverfassung Sachsen-Anhalt" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
schnell informieren: downloaden und lesen
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 9 Seiten € 10,91* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.